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   BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04   

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BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04 (https://dejure.org/2005,14006)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1St RR 188/04 (https://dejure.org/2005,14006)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1St RR 188/04 (https://dejure.org/2005,14006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 267 Abs. 5 Satz 1
    Rechtsfehlerhafter Freispruch bei unterlassener Gesamtschau belastender Beweistatsachen und Indizien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Gerichts zur Gesamtwürdigung der belastenden Umstände; Feststellung einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2004, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04
    Das Gericht hat vielmehr eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen (BGHSt 20, 333/341 f.; BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1991, 596; 1998, 265).

    c) Das Urteil ist auch deshalb zu beanstanden, weil es jedenfalls im Hinblick auf den Alkoholkonsum des Angeklagten nicht erkennen lässt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist (vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1990, 448; 1991, 596).

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04
    Das Gericht hat vielmehr eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen (BGHSt 20, 333/341 f.; BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1991, 596; 1998, 265).

    c) Das Urteil ist auch deshalb zu beanstanden, weil es jedenfalls im Hinblick auf den Alkoholkonsum des Angeklagten nicht erkennen lässt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist (vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1990, 448; 1991, 596).

  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04
    c) Das Urteil ist auch deshalb zu beanstanden, weil es jedenfalls im Hinblick auf den Alkoholkonsum des Angeklagten nicht erkennen lässt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist (vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1990, 448; 1991, 596).
  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04
    Das Gericht hat vielmehr eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen (BGHSt 20, 333/341 f.; BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1991, 596; 1998, 265).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04
    Das Gericht hat vielmehr eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen vorzunehmen (BGHSt 20, 333/341 f.; BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1991, 596; 1998, 265).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Anerkannte Anzeichen für fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens außerhalb von Fahrfehlern sind etwa Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung wie beispielsweise Stolpern oder Schwanken beim Gehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82 -, BGHSt 31, 42 ff., juris Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2011 - (3) 1 Ss 192/11 (73/11) -, juris Rn. 3; König a.a.O. Rn. 115; Hecker a.a.O. Rn. 12; BayObLG, Urteil vom 14. Februar 2005 - 1 StRR 188/04 - BayObLGSt 2004, 170, 171).

    Auch in diesem Zusammenhang spielt eine Rolle, dass der Angeklagte den polizeilichen Zeugen gegenüber den Konsum von drei bis vier Weizenbieren einräumte, der von beiden Zeugen übereinstimmend wahrgenommene körperliche Zustand unbefangen für das Vorliegen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen sprach und - was das Landgericht gänzlich aus dem Blick verloren hat - der Angeklagte die Feststellung der Blutalkoholkonzentration nach dem zunächst fehlgeschlagenen Versuch, sich der Kontrolle zu entziehen, endgültig vereitelte, indem er sich der Fahrt zur Blutentnahme durch Flucht entzog (vgl. zu diesem Aspekt LG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 4 Qs 5/96 -, juris; König a.a.O. Rn. 118; BayObLG, Urteil vom 14. Februar 2005 - 1 StRR 188/04 - BayObLGSt 2004, 170, 171 zum Indizwert der Äußerung des Angeklagten, dass man ihm den Führerschein nicht schon wieder wegnehmen könne).

  • OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09

    Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen;

    Dabei genügt es nicht, wenn das Gericht sich mit den belastenden Beweistatsachen und Indizien im Einzelnen auseinander setzt und jeden der genannten Umstände im Hinblick auf seine Bedeutung für die Erfüllung des Tatbestandes entkräftet; es muss vielmehr die belastenden Umstände in einer Gesamtschau würdigen (BayObLGSt 2004, 170).
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